1.1  Unternehmensziele Sicherheit und Gesundheit

Wesentliche Voraussetzungen für Ihren Unternehmenserfolg sind hochwertige Produkte und Leistungen, gute Arbeitsbedingungen und reibungslose Abläufe sowie motivierte und gesunde Beschäftigte. Um Ihr Unternehmen erfolgreich, sicher und gesundheitsgerecht zu führen, machen Sie allen Beschäftigten deutlich, dass Sicherheit und Gesundheit sowie gute Zusammenarbeit zu den wichtigen Unternehmenszielen, ausgehend von Ihrer Unternehmenspolitik, gehören.

 

Basis-Schritte

  Unternehmensziele mit integriertem Arbeitsschutz eindeutig schriftlich formulieren und allen bekannt machen Staatliches Regelwerk Berufsgenossenschaftliches Regelwerk  
  Auf Grundlage der allgemeinen Unternehmensziele messbare Unterziele jährlich festlegen und Zielerreichung überprüfen Staatliches Regelwerk Berufsgenossenschaftliches Regelwerk  
  Allen Beschäftigten deutlich machen, dass die Unternehmensleitung Wert auf die Umsetzung der Unternehmensziele legt Staatliches Regelwerk Berufsgenossenschaftliches Regelwerk  

Weitere Möglichkeiten

  • Unternehmensziele gemeinsam mit den Führungskräften oder gemeinsam mit allen Beschäftigten besprechen und vereinbaren
  • Möglichst bei allen Gelegenheiten deutlich machen, dass Sicherheit und Gesundheit zu den wichtigen Zielen in Ihrem Unternehmen gehören – zum Beispiel in Besprechungen, Meetings, Versammlungen
  • Die Führungskräfte verpflichten, dass sie diese Unternehmensziele bei allen Gelegenheiten deutlich machen und Fehlverhalten von Beschäftigten gemeinsam besprechen
  • Darauf achten, dass sich Unternehmer und Führungskräfte selbst glaubwürdig verhalten und die vereinbarten Unternehmensziele in ihrem alltäglichen Verhalten umsetzen (Vorbildcharakter)
  • Unternehmensziele den Lieferanten und Kooperationspartnern bekannt machen.
  • Beim Kontakt mit dem Kunden die Unternehmensziele und das Niveau des Arbeitsschutzes deutlich machen (Imageförderung) und sie bitten, auf Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten hinzuweisen (Kundenorientierung)
  • Sicheres und gesundes Verhalten bei der Arbeit zu einem entscheidenden Kriterium für die Beurteilung/Bewertung von Führungskräften und Beschäftigten machen (Bewertungskriterien sind aus den unten genannten Unterzielen ableitbar).
  • Unterziele gemeinsam mit Führungskräften und Beschäftigten vereinbaren oder festlegen. Unterziele können sich zum Beispiel beziehen auf:
    • Anzahl der Störungen und Fehler
    • Anzahl der Verbesserungsvorschläge
    • Anzahl der Beschwerden von Beschäftigten
    • Ergebnisse von Mitarbeiterbefragungen
    • Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Arbeitsschutz
    • Anzahl von Krankheitstagen und Unfällen
    • Anzahl der Kundenbeschwerden
    • Anzahl der Ersthelfer
    • Kompetenzen für sicheres und gesundes Arbeiten (Unterweisungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen)
    • Tragequote von Persönlicher Schutzausrüstung
 
  • Gesundes Unternehmen gestalten – optimale Bedingungen für die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Beschäftigten sowie eine aktivierende Unternehmenskultur schaffen – VBG-Beratungsangebot „Gesundheit mit System – GMS“ nutzen

Praxishilfen und Dokumente

Planungsinstrument