- Unternehmensziele gemeinsam mit den Führungskräften oder gemeinsam mit allen Beschäftigten besprechen und vereinbaren
- Möglichst bei allen Gelegenheiten deutlich machen, dass Sicherheit und Gesundheit zu den wichtigen Zielen in Ihrem Unternehmen gehören – zum Beispiel in Besprechungen, Meetings, Versammlungen
- Die Führungskräfte verpflichten, dass sie diese Unternehmensziele bei allen Gelegenheiten deutlich machen und Fehlverhalten von Beschäftigten gemeinsam besprechen
- Darauf achten, dass sich Unternehmer und Führungskräfte selbst glaubwürdig verhalten und die vereinbarten Unternehmensziele in ihrem alltäglichen Verhalten umsetzen (Vorbildcharakter)
- Unternehmensziele den Lieferanten und Kooperationspartnern bekannt machen.
- Beim Kontakt mit dem Kunden die Unternehmensziele und das Niveau des Arbeitsschutzes deutlich machen (Imageförderung) und sie bitten, auf Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten hinzuweisen (Kundenorientierung)
- Sicheres und gesundes Verhalten bei der Arbeit zu einem entscheidenden Kriterium für die Beurteilung/Bewertung von Führungskräften und Beschäftigten machen (Bewertungskriterien sind aus den unten genannten Unterzielen ableitbar).
- Unterziele gemeinsam mit Führungskräften und Beschäftigten vereinbaren oder festlegen. Unterziele können sich zum Beispiel beziehen auf:
- Anzahl der Störungen und Fehler
- Anzahl der Verbesserungsvorschläge
- Anzahl der Beschwerden von Beschäftigten
- Ergebnisse von Mitarbeiterbefragungen
- Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Arbeitsschutz
- Anzahl von Krankheitstagen und Unfällen
- Anzahl der Kundenbeschwerden
- Anzahl der Ersthelfer
- Kompetenzen für sicheres und gesundes Arbeiten (Unterweisungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen)
- Tragequote von Persönlicher Schutzausrüstung
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