Gute Arbeit und hochwertige Arbeitsergebnisse erzielen Sie nur, wenn Sie die Beschäftigten ihren Fähigkeiten entsprechend einsetzen. Das gilt auch für Aushilfen, Telearbeitskräfte oder Zeitarbeitskräfte.
Hier werden auch die Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sowie des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachtet.
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