1.4 Dokumentation
Um die Gestaltung der Arbeitsprozesse in Ihrem Unternehmen bei gleichbleibend guter Qualität besser steuern zu können, sind die Maßnahmen zu dokumentieren. Das trägt auch zur Rechtssicherheit Ihres Unternehmens bei. Wenn Sie die Praxishilfen und sonstigen Dokumente des "AMS – Arbeitsschutz mit System" sammeln, dann können Sie sicher sein, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen.
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Basis-Schritte
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Verantwortlich festlegen, wer die nach dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk notwendigen Unterlagen dokumentiert |
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Ermitteln, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zu erstellen sind |
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Festlegen, welche Dokumente und Formulare geführt werden |
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Festlegen, wie die Aktualisierung der Dokumente sichergestellt wird |
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Weitere Möglichkeiten
- Unter anderem ist Folgendes zu dokumentieren:
- Pflichtenübertragungen

- Ergebnisse der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen

- Durchgeführte Unterweisungen

- Eingesetzte Betriebsanweisungen

- Durchgeführte Prüfungen

- Gegebenenfalls die notwendige und durchgeführte arbeitsmedizinische
Vorsorge 
- Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung inklusive der betriebsspezifischen Betreuung
- Erlaubnisscheine
- Setzen Sie die sieben Prozessschritte zur Einführung und Pflege des "AMS – Arbeitsschutz mit System" um und nutzen Sie dazu die zur Verfügung gestellten Praxishilfen und Dokumentationen. Sammeln Sie diese Praxishilfen und Dokumentationen in einem Ordner. Dieser Ordner ist dann Ihr "AMS-Handbuch".
- Mit dem "AMS-Handbuch" können Sie nachweisen, dass Sie Ihren Verpflichtungen nach dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk nachgekommen sind.
Planungsinstrument