3.1  Planung der Arbeitsgestaltung

Um die Arbeitsabläufe präventiv gestalten zu können, ist ein planvolles und konzeptionelles Vorgehen erforderlich. So müssen Sie beispielsweise die Anschaffung von Arbeitsmitteln wie Software oder die Flächennutzung sorgfältig planen. Damit nutzen Sie Ihre Zeitressourcen und motivieren Ihre Beschäftigten, weil sie Fehler und Störungen vermeiden. Auch das Arbeiten in fremden Unternehmen oder außerhalb des Unternehmens – zum Beispiel zu Hause, im Fahrzeug oder Zug, im Hotel – oder das gemeinsame Arbeiten mehrerer Firmen an einer Aufgabe erfordert spezielle Planung, Vorbereitung und Koordination.

 

Basis-Schritte

  Neue, aber auch vorhandene Arbeitsräume nach einem Konzept planen und gestalten, das die Bearbeitung der Arbeitsaufgaben und die Leistungsfähigkeit der Menschen fördert. Die Raumplanung umfasst die Raumabmessungen, die Anordnung der Arbeitsplätze, die Flächennutzung, die Barrierefreiheit, die Verkehrswege, das Raumklima, die Beleuchtung und die Lärmeinwirkungen. Staatliches Regelwerk Staatliches Regelwerk  
  Arbeitsabläufe zur Erledigung der Arbeitsaufgaben sorgfältig planen und Verantwortlichkeiten genau festlegen Staatliches Regelwerk  
  Wenn sich eigene oder fremde Beschäftigte gegenseitig gefährden könnten, vertraglich eine Person (Koordinator) festlegen. Der Koordinator stimmt die Arbeiten aufeinander ab und hat Weisungsbefugnis gegenüber Ihren Beschäftigten und den Beschäftigten der Fremdfirma, soweit dies zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist. Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
Die Beschäftigten sind über den Koordinator und seine Weisungsbefugnisse zu informieren. Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
 
  Bedingungen bei Arbeiten im Betrieben der Kunden oder in anderen Betrieben klären und eventuelle Schutzmaßnahmen vereinbaren und veranlassen Staatliches Regelwerk   

Weitere Möglichkeiten

  • Bei der Planung von Arbeitsplätzen sind die Wechselbeziehungen unter anderem zwischen folgenden Aspekten zu beachten:
    • Bedürfnisse und Interessen des Menschen (Bewegungsräume, Steuerbarkeit, Individualisierbarkeit, Lärm, Klima, Licht, Sehvermögen, Blickrichtung, Körperhaltung, Barrierefreiheit ...)
    • Arbeitsaufgabe und -abläufe (Kommunikationsprozesse, Information, Kooperationsbedarf, Konzentrationserfordernisse, Sehaufgaben, Schichtarbeit, Desk-Sharing ...)
    • Soft- und Hardware (Bildschirmdarstellung, Reflexion/Blendung, Anzahl der Bildschirme, Platz für Rechner/Drucker und Tastatur, Bewegungsräume am Arbeitsplatz ...)
    • Arbeitsplatzanordnung (Art der Arbeitsplätze - Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Anordnung und Variabilität der Arbeitsplätze, Fenster und Beleuchtung, ...)
    • Voraussetzungen des Gebäudes (Architektur des Gebäudes, Geometrie der Räume, elektrische Anlagen, Verkehrswege, Himmelsrichtung, Nachbarbebauung ...)
  • Bei der Planung von Arbeitsplätzen berücksichtigen, dass gekennzeichnete Arbeitsmittel (GS, DGUV Test) angeschafft werden
 

Arbeitsabläufe konzipieren und planen
  • Bei der Konzeption und Planung der Arbeitsaufgaben sowie der Festlegung der Verantwortlichkeiten unter anderem beachten:
    • Notwendige Materialien zur Verfügung stellen
    • Notwendige Arbeitsmittel organisieren
    • Arbeitsflächenbedarf festlegen (Arbeitsplatz, Verkehrswege, Lagerflächen)
    • Eventuell Persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen
    • Informations- und Kommunikationswege festlegen
    • Mögliche Überschneidungen von Arbeitsprozessen feststellen und regeln
  • Bei der Konzeption und Planung der Arbeitsaufgaben die Anforderungen der Kunden auf die Machbarkeit in Bezug auf den Arbeitsschutz überprüfen







Koordination
  • Alle Beteiligten über den Koordinator und dessen Weisungsbefugnis informieren
 

Benutzung von fremden Arbeitsstätten
  • Arbeiten Ihre Beschäftigten in fremden Arbeitsstätten, vorab die Bedingungen und Gefährdungen dieser Arbeitsplätze ermitteln. Mit dem Verantwortlichen der fremden Arbeitsstätte klären, wie man sich gegen eventuelle Gefährdungen schützen kann und wer die Schutzmaßnahmen veranlasst – zum Beispiel Persönliche Schutzausrüstungen, bestimmte Verhaltensweisen, arbeitsmedizinische Vorsorge. Die Beschäftigten sind über Sanitätsräume, Pausenräume, Erste Hilfe und Brandschutz sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen zu informieren. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen ist zu kontrollieren.
 

Bei allen Fragen der Konzeption und Planung sind bei Bedarf die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt oder der Berater der VBG hinzuziehen.

Hier auch das Produktsicherheitsgesetz beachten.


Praxishilfen und Dokumente

Planungsinstrument