3.2  Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen

Achten Sie bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, -stoffen und -materialien auf Qualität, Produktsicherheit und Wirtschaftlichkeit. Nur geeignete Arbeitsmittel und -materialien erlauben ein sicheres und störungsfreies und damit auch wirtschaftliches Arbeiten. Auch die eingekauften Dienstleistungen müssen ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten fördern. Qualität von Gütern und Dienstleistungen berücksichtigt somit auch immer die Aspekte des Arbeitsschutzes.

 

Basis-Schritte

  Den Einkäufern beziehungsweise den Verantwortlichen für die Bestellung und Beschaffung von Gütern deutlich machen, dass nur sicherheitstechnisch einwandfreie und gekennzeichnete – zum Beispiel GS, DGUV Test-Zeichen, RAL, EG-Baumusterprüfung – Arbeitsmittel, Einrichtungen und Persönliche Schutzausrüstungen angeschafft werden Berufsgenossenschaftliches Regelwerk  
  Bei Arbeitsstoffen prüfen, ob weniger gefährliche Ersatzstoffe eingesetzt werden können Staatliches Regelwerk  
  Beim Einsatz von Gefahrstoffen sicherstellen, dass die Sicherheitsdatenblätter vorliegen und relevante Betriebsanweisungen erstellt sind Staatliches Regelwerk  
  Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungserbringung auswählen Berufsgenossenschaftliches Regelwerk  
  Liste innerbetrieblich genutzter Arbeitsmittel und Gefahrstoffe führen Berufsgenossenschaftliches Regelwerk  

Weitere Möglichkeiten

Arbeitsmittel, -stoffe und andere Güter
  • Beim Kauf von Software sicherstellen, dass die Gebrauchstauglichkeit überprüft wird
  • Erfahrungen der Verantwortlichen und der Beschäftigten der betroffenen Arbeitsbereiche berücksichtigen, damit nur Arbeitsmittel, Stoffe oder andere Güter sowie Persönliche Schutzausrüstungen angeschafft werden, die den Erwartungen der Verantwortlichen und der Beschäftigten entsprechen
  • Vorgaben zum Arbeitsschutz in die Verträge mit den Lieferanten mit aufnehmen
  • Die eingehenden Arbeitsmittel, Stoffe und anderen Güter darauf überprüfen, ob sie den Sicherheitsanforderungen entsprechen (Eingangsprüfung)
VBG-Praxis-Kompakt "Software nutzerfreundlich einstellen und gestalten"

VBG-Themenseite "Gefahrstoffe"
Dienstleister und Fremdfirmen
  • Bei der Auswahl von Dienstleistern und Fremdfirmen nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungserbringung sind unter anderem zu beachten:
    • Nachweise der Lieferanten – zum Beispiel sicherheitstechnische Betreuung, Unfallquote, Managementsysteme
    • Auszeichnungen und Zertifikate – zum Beispiel SCC, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement
    • Erfahrungen und Empfehlungen
  • Qualität der vorhandenen Lieferanten überprüfen
  • Mit Dienstleistern und Fremdfirmen vertraglich sichere und gesundheitsgerechte Leistungserbringung vereinbaren
VBG-Fachwissen "Zeitarbeit – sicher, gesund und erfolgreich"

Zeitarbeit nutzen – sicher, gesund und erfolgreich
Kurz-Check und Praxishilfen (pdf)

Generell sind bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistern bei Bedarf die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder der Berater der VBG hinzuziehen.         

Hier auch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beachten.

Produktsicherheitsgesetz – ProdSG


Praxishilfen und Dokumente

Planungsinstrument