- Die in den Beurteilungen der Arbeitsbedingungen ermittelten Betriebsanweisungen erstellen und aushängen; dazu die Muster der VBG nutzen, die für verschiedene Branchen erstellt worden sind – siehe zum Beispiel VBG-Branchenleitfäden, VBG-Onlineseiten für einzelne Branchen (www.vbg.de)
- Betriebsanweisungen für Information der Beschäftigten (Unterweisungsgespräche) nutzen
- Festlegen, dass alle Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) über ihre Arbeitsaufgaben alle notwendigen Informationen besitzen
- Alle darüber informieren, wo die erforderlichen Informationen zu den Arbeitsaufgaben und den damit verbundenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu finden sind, damit sich alle jederzeit selbst informieren können – zum Beispiel im Intranet/Extranet, in Projektordnern, bei Projektverantwortlichen
- Den Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräften) die VBG-Infoblätter über die Gefährdungen bei der Arbeit sowie über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten geben
- Informationsschriften – zum Beispiel Flyer, Broschüren, Plakate – zu fachgerechtem, sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten zur Verfügung stellen; der Bezug ist für bei der VBG versicherte Unternehmen im Beitrag enthalten
- Beschäftigte informieren, wo sie im Internet Informationen zu fachgerechtem, sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten finden – zum Beispiel www.vbg.de; www.dguv.de; www.baua.de
- Aktionen im Unternehmen zu fachgerechtem, sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten durchführen
- Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen
Zu den Aktionen können die Hilfen der VBG oder der Krankenkassen, die regelmäßig zu verschiedenen Themen Aktionsmaterial anbieten, genutzt werden. Die Hilfen werden meistens kostenlos angeboten.
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Muster der VBG – auch unter www.vbg.de |