5.1  Betreuung und Beratung

Um die Arbeit qualitativ hochwertig, sicher und gesund zu gestalten, haben Sie sowie Ihre Führungskräfte und Beschäftigten Aufgaben und auch gesetzliche Pflichten, die Sie nicht alle allein bewältigen können. Dafür benötigen Sie Unterstützung. Diese Unterstützung erhalten Sie durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und durch sonstige Beauftragte im Arbeitsschutz.

 

Basis-Schritte

  Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherstellen Berufsgenossenschaftliches Regelwerk  Berufsgenossenschaftliches Regelwerk   
  Die arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen und durchführen lassen – zum Beispiel bei Bildschirmarbeit oder Arbeiten in Lärmbereichen  
  Nachweis und Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen Berufsgenossenschaftliches Regelwerk   
  Für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten:
  • Sicherheitsbeauftragte bestellen und schriftlich beauftragen
  • Arbeitsschutzausschuss einrichten
 

Weitere Möglichkeiten

Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung


Regelbetreuung:

  • Nur geeignete und qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beziehungsweise Dienstleister bestellen – zum Beispiel Nachweis über Fachkunde, GQA- beziehungsweise GQB-zertifizierte Dienste
  • Die Leistungen und die Umfänge der betriebsspezifischen Betreuung festlegen, die die Grundbetreuung ergänzen und die Besonderheiten im Unternehmen berücksichtigen; bei dieser Festlegung die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte hinzuziehen
  • Begehungen und Beratungen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt dokumentieren lassen (Protokolle, Schriftverkehr)
  • Auf die vorgeschriebenen Einsatzzeiten in der Grundbetreuung und die vereinbarten Einsatzzeiten der betriebsspezifischen Betreuung achten und Einsatzzeiten dokumentieren

Bis zu 10 Beschäftigte:

  • Gegebenenfalls das System der Grundbetreuung und anlassbezogenen Betreuungen wählen und umsetzen; dazu mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt die Grundbetreuung und die Modalitäten der anlassbezogenen Betreuung vereinbarenc

Unternehmermodell:

  • An den Motivations- und Informationsmaßnahmen sowie Fortbildungen der VBG teilnehmen
  • Bei Bedarf externe Beratung hinzuziehen (nur geeignete und qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beziehungsweise Dienstleister bestellen – zum Beispiel Nachweis über Fachkunde, GQA- beziehungsweise GQB-zertifizierte Dienste
  • Beschäftigte über Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte (falls vorhanden Sicherheitsbeauftragte) und ihre Aufgaben informieren

Betreuung über Kompetenzzentren der VBG/ KPZ-Betreuung (bis zu 10 Beschäftigte):

  • Anmeldung im Kompetenzzentren-Portal der VBG (kpz-portal.vbg.de)
  • Teilnahme an den Selbstlernmodulen mit Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Bedarfsorientierte Betreuung wahrnehmen (KPZ-Hotline)
  • Anlassbezogene Betreuung wahrnehmen
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen fortschreiben
  • Beschäftigte über die Art der praktizierten sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung und die Kontaktmöglichkeiten zum Kompetenzzentrum informieren

Sicherheitsbeauftragte (mehr als 20 Beschäftigte)

Arbeitsschutzausschuss (mehr als 20 Beschäftigte)


Praxishilfen und Dokumente

Planungsinstrument