5.2 Erste Hilfe und Notfälle
Um die Auswirkungen von Notfällen für die Beschäftigten und die Arbeitsabläufe kalkulierbar zu halten, müssen Sie in Ihrem Unternehmen die Erste Hilfe und den Brandschutz organisieren. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind bestimmte Maßnahmen einzuhalten, damit Sie und der versicherte Beschäftigte den Versicherungsschutz der VBG möglichst schnell in Anspruch nehmen können.
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Basis-Schritte
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Maßnahmen zur Ersten Hilfe organisieren  |
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Maßnahmen zum Brandschutz organisieren  |
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Maßnahmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten organisieren  |
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Weitere Möglichkeiten
- Verantwortlichen für die Organisation und Kontrolle der Ersten Hilfe festlegen
- Notfallmaßnahmen und Abläufe festlegen und Beschäftigte informieren (Anleitung zur Ersten Hilfe aushängen, D-Arzt-Verfahren, BG-Klinik)
- Verantwortlichen für die Organisation und Kontrolle des Brandschutzes festlegen
- Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Unfallanzeige beziehungsweise Berufskrankheiten-Anzeige ausfüllen und an die VBG schicken
- Unfalluntersuchung in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführen und präventive Maßnahmen festlegen
- Untersuchung von Ursachen von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt durchführen und präventive Maßnahmen festlegen
Praxishilfen und Dokumente
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Planungsinstrument