6.2 Wirksamkeitskontrolle und Verbesserung der beschlossenen Maßnahmen
Dauerhaft erfolgreich können Sie Ihre Arbeitsprozesse nur organisieren, wenn Sie die Durchführung und den Erfolg der festgelegten Maßnahmen regelmäßig kontrollieren und präventiv neue Maßnahmen zur Verbesserung festlegen. Die Beurteilungen der Arbeitsbedingungen der VBG sind so angelegt, dass Sie sie auch zur Wirksamkeitskontrolle Ihrer Maßnahmen nutzen können. Sie sollten bei der Wirksamkeitskontrolle und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse und -bedingungen die Führungskräfte und Projektverantwortlichen miteinbeziehen.
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Basis-Schritte
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Feststellen, wie wirksam die geplanten Maßnahmen durchgeführt worden sind, welche Probleme bestehen und wie sie beseitigt werden können  |
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Festlegen, wie in den jeweiligen Bereichen Verbesserungen der Arbeitsprozesse und -bedingungen zu erreichen sind  |
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Weitere Möglichkeiten
- Die Wirksamkeit der in den Beurteilungen der Arbeitsbedingungen festgelegten Maßnahmen überprüfen; hierbei ist das komplette Arbeitssystem des jeweiligen Dienstleistungsbereiches zu beachten:
- Organisation der Maßnahmen – zum Beispiel Verantwortung, Planung, Anweisungen, Beschaffung
- Information und Kommunikation – zum Beispiel Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Kommunikationswege
- Belastungen der Beschäftigten – zum Beispiel Arbeitsorganisation, Lärm, Klima, Beleuchtung
- Schutzmaßnahmen zum Einsatz der Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe – zum Beispiel gebrauchstaugliche Software, Prüfungen, Ersatzstoffe
- Gestaltungsmaßnahmen zur Arbeitsumgebung – zum Beispiel Raum- und Flächennutzung, Verkehrswege, Arbeitsplätze
- Organisation der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – zum Beispiel sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, arbeitsmedizinische Vorsorge
- Notfallorganisation – zum Beispiel Erste Hilfe, Brandschutz
- Gemeinsam mit den jeweiligen Führungskräften und Projektverantwortlichen festlegen, wie die jeweilige Situation sich verändert hat und welche weiteren neuen Maßnahmen erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind wiederum mithilfe der Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu planen, und es sind entsprechende Verantwortlichkeiten zur Durchführung der Maßnahmen und Fristen festzulegen.
- Die Wirksamkeitskontrolle kann im Rahmen der gemeinsamen Begehung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt durchgeführt werden.
- Bei der Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen, bei der Feststellung der Ursachen für Probleme, bei der Festlegung neuer Maßnahmen und Verbesserungsmaßnahmen sind die Erfahrungen der jeweils beteiligten Beschäftigten zu berücksichtigen.
Planungsinstrument