Praxishilfen
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VBG Auditfrageliste

Handlungshilfe Audit, Bewertung und Verbesserung des AMS              
Audit
Bewertung und Verbesserung
Maßnahmen
des Prozessschrittes

Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
1. Führen und Organisieren
1.1 Unternehmensziele Sicherheit und Gesundheit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind als Unternehmensziele schriftlich festgelegt.13
24
    
Die Unternehmensziele sind bekannt.                  13
24
    
Auf Grundlage der allgemeinen Unternehmensziele werden messbare Unterziele jährlich festgelegt.13
24
    
Die Zielerreichung wird überprüft.                  13
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Die Beschäftigten merken, dass die Unternehmensführung Wert auf die Umsetzung der Unternehmensziele legt.13
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Audit
Bewertung und Verbesserung
Maßnahmen
des Prozessschrittes

Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
1.2 Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel
Verpflichtungen im Arbeitsschutz sind ermittelt.                  13
24
    
Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz sind festgelegt (gegebenenfalls eine/n AMS-Beauftragte/n festlegen); Pflichtenübertragung ist erfolgt.13
24
    
Alle Beteiligten sind über die Verteilung der Arbeitsaufgaben und Verantwortungen im Unternehmen informiert.13
24
    
Beschäftigte sind zu sicherem und gesundem Arbeiten verpflichtet.13
24
    
Spezielle Erlaubnisse sind festgelegt und erteilt – zum Beispiel bei Schweißarbeiten.13
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Bewertung und Verbesserung
Maßnahmen
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Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
Die Mittel zur Umsetzung der Aufgaben sind festgelegt.                  13
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1.3 Personaleinsatz
Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeitsaufgaben sind festgelegt.13
24
    
Beschäftigte (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) sind entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt.13
24
    
Qualifikationsnachweise für die Tätigkeiten sind überprüft und dokumentiert.13
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Körperliche Voraussetzungen der Beschäftigten zur Umsetzung der Arbeitsaufgabe sind überprüft und dokumentiert – zum Beispiel arbeitsmedizinische Vorsorge.13
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Bewertung und Verbesserung
Maßnahmen
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Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
Beschäftigungsbeschränkungen werden berücksichtigt – zum Beispiel Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz.13
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Neue Beschäftigte, Aushilfen, Telearbeitskräfte und Zeitarbeitskräfte sind eingewiesen.13
24
    
1.4 Dokumentation
Es ist verantwortlich festgelegt, wer die nach dem staatlichen und berufsgenossen­schaftlichen Regelwerk notwendigen Unterlagen dokumentiert.13
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Es ist ermittelt, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zu erstellen sind.13
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Es ist festgelegt, welche Dokumente und Formulare geführt werden.13
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1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
Es ist festgelegt, wie die Aktualisierung der Dokumente sichergestellt wird.13
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2. Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen
2.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Die Verantwortlichen für die Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind festgelegt.13
24
    
Die Beurteilungen der Arbeitsbedingungen wird durchgeführt und Maßnahmen werden festgelegt.13
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Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen ist festlegt sowie die Zeitpunkte, bis wann sie umgesetzt sein müssen.13
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1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
Die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen ist festgelegt.                  13
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Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird dokumentiert.                  13
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3. Planen und Beschaffen
3.1 Planung der Arbeitsgestaltung
Es ist ein Konzept für die Raumnutzung erstellt und umgesetzt (Raumabmessungen, Anordnung der Arbeitsplätze, Flächennutzung, Barrierefreiheit, Verkehrswege, Raumklima, Beleuchtung, Lärm).13
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Arbeitsabläufe zur Erledigung der Arbeitsaufgaben sind geplant und Verantwortlichkeiten festgelegt.13
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Bewertung und Verbesserung
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1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
Bei gegenseitigen Gefährdungen (eigene und fremde Beschäftigte) werden Arbeiten koordiniert.13
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Bei Arbeiten in Betrieben der Kunden oder in anderen Betrieben sind die Arbeitsbedingungen vorab geklärt und die Schutzmaßnahmen sind vereinbart und veranlasst.13
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3.2 Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen
Es werden nur sicherheitstechnisch einwandfreie, geprüfte Arbeitsmittel, Einrichtungen und Persönliche Schutzausrüstungen angeschafft.13
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Beim Einkauf von Arbeitsstoffen wird geprüft, ob weniger gefährliche Ersatzstoffe genutzt werden können.13
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Bewertung und Verbesserung
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Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
Beim Einsatz von Gefahrstoffen sind Sicherheitsdatenblätter vorhanden. Relevante Betriebsanweisungen sind erstellt.13
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Es ist festgelegt, dass Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungserbringung ausgewählt werden.13
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Es wird eine Liste innerbetrieblich genutzter Arbeitsmittel und Gefahrstoffe geführt.13
24
    
4. Beschäftigte informieren und beteiligen
4.1 Information der Beschäftigten
Die Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) werden regelmäßig über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten informiert (unterwiesen).13
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Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
Die Unterweisungen werden dokumentiert.                  13
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Den Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) sind alle Informationen zur Verfügung gestellt, die für die Erledigung ihrer Arbeitsaufgabe notwendig sind.13
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Allen Beschäftigten ist das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk zugänglich.13
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4.2 Kommunikationswege
Mit Führungskräften/
Projektverantwortlichen sind die Kommunikationswege vereinbart und festgelegt.
13
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Die Kommunikationswege bei Störungen, Mängeln und Unfällen sind festgelegt.13
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Bewertung und Verbesserung
Maßnahmen
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Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
4.3 Beteiligung der Beschäftigten
Es ist festgelegt, wie Beschäftigte beteiligt werden.                  13
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Es ist festgelegt, wie mit den Vorschlägen der Beschäftigten umgegangen wird.13
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4.4 Qualifizierung und Weiterbildung
Der notwendige Aus- und Fortbildungsbedarf ist ermittelt. Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden durchgeführt.13
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Es ist ermittelt, ob für Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen besondere Qualifikationen notwendig sind.13
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Audit
Bewertung und Verbesserung
Maßnahmen
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Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
5. Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen
5.1 Betreuung und Beratung
Es ist geklärt, welches Betreuungsmodell (Regelbetreuung, Unternehmermodell) im Unternehmen gilt (für sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung).13
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Je nach Betreuungsmodell:
- Unternehmer/in hat an den Ausbildungsmaßnahmen zum Unternehmermodell teilgenommen, die Informations- und Motivationsmaßnahmen durchgeführt und die anlassbezogene Betreuung vereinbart
und/oder
- externer Berater/externe Beraterin (Fachkraft für Arbeitssicherheit/Betriebsarzt/-ärztin) ist beauftragt/festgelegt und die Grundbetreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung sind festgelegt.
13
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1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
Die notwendige arbeitsmedizinische Vorsorge wird durchgeführt.13
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Die durchgeführten Maßnahmen sind dokumentiert.                  13
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In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten: Sicherheitsbeauftragte sind bestellt und schriftlich beauftragt.13
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In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten: Arbeitsschutzausschuss ist vorhanden.13
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In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten: Es finden regelmäßig Besprechungen des Arbeitsschutzausschusses statt.13
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Maßnahmen
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Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten: Die Ergebnisse der Besprechung des Arbeitsschutzausschusses werden schriftlich festgehalten.13
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5.2 Erste Hilfe und Notfälle
Die Maßnahmen zur Ersten Hilfe sind organisiert und durchgeführt – zum Beispiel Ersthelfer/in, Kennzeichnungen, Dokumentation, Information der Beschäftigten.13
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Die Maßnahmen zum Brandschutz sind organisiert und durchgeführt – zum Beispiel Feuerlöscheinrichtungen, Brandschutzhelfer, Rettungswege und Notausgänge, Kennzeichnungen, Information der Beschäftigten.13
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Bewertung und Verbesserung
Maßnahmen
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Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
Die Maßnahmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind organisiert und werden durchgeführt – zum Beispiel Ansprechpartner/in VBG, Unfall-, Berufskrankheiten-Anzeige, Dokumentation, Unfalluntersuchung.13
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6. Prüfen und Verbessern
6.1 Prüfung der Arbeitsmittel und Einrichtungen
Es ist festgelegt, welche Arbeitsmittel, elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Persönlichen Schutzausrüstungen, Brandschutzeinrichtungen oder anderen Einrichtungen zu überprüfen sind.13
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Die Fristen für die Prüfungen sind festgelegt.                  13
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Maßnahmen
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Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
Die befähigte Person für die Prüfung ist festgelegt.                  13
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Die Prüfungen werden organisiert.                  13
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Die Prüfungen werden dokumentiert.                  13
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Die Prüfungen werden auf den geprüften Arbeitsmitteln – zum Beispiel durch eine Prüfplakette – dokumentiert (Prüfstatus – zum Beispiel Elektrogeräte, Leitern, …).13
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6.2 Wirksamkeitskontrolle und Verbesserung der beschlossenen Maßnahmen
Die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen erfolgt.                  13
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Bewertung und Verbesserung
Maßnahmen
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Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
Eine Bewertung und gegebenenfalls Verbesserung der Maßnahmen erfolgt.13
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7. Verbesserung des AMS vornehmen
7.1 Bewertung des AMS
Das Audit wird jährlich durchgeführt.                  13
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AMS wird bewertet.                  13
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Es ist eine Bewertung durch die Unternehmensführung erfolgt.13
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Audit
Bewertung und Verbesserung
Maßnahmen
des Prozessschrittes

Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und
Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
7.2 Kontinuierliche Verbesserung
Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen werden festgelegt.                  13
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Auditor/in:
Datum:
Teilnehmer/innen:
Bemerkungen:


Unterschrift Auditor/in:


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