Audit
Bewertung und Verbesserung
Maßnahmen des Prozessschrittes
Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung 3=kritische Abweichung/nicht erfüllt 4=nicht zutreffend
Korrektur und Verbesserungs- maßnahme
Verantwort- lich
Termin
1. Führen und Organisieren
1.1 Unternehmensziele Sicherheit und Gesundheit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind als Unternehmensziele schriftlich festgelegt. 1 2 3 4Die Unternehmensziele sind bekannt. 1 2 3 4Auf Grundlage der allgemeinen Unternehmensziele werden messbare Unterziele jährlich festgelegt. 1 2 3 4Die Zielerreichung wird überprüft. 1 2 3 4Die Beschäftigten merken, dass die Unternehmensführung Wert auf die Umsetzung der Unternehmensziele legt. 1 2 3 4 1.2 Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel
Verpflichtungen im Arbeitsschutz sind ermittelt. 1 2 3 4Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz sind festgelegt (gegebenenfalls eine/n AMS-Beauftragte/n festlegen); Pflichtenübertragung ist erfolgt. 1 2 3 4Alle Beteiligten sind über die Verteilung der Arbeitsaufgaben und Verantwortungen im Unternehmen informiert. 1 2 3 4Beschäftigte sind zu sicherem und gesundem Arbeiten verpflichtet. 1 2 3 4Spezielle Erlaubnisse sind festgelegt und erteilt – zum Beispiel bei Schweißarbeiten. 1 2 3 4Die Mittel zur Umsetzung der Aufgaben sind festgelegt. 1 2 3 4 Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeitsaufgaben sind festgelegt. 1 2 3 4Beschäftigte (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) sind entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt. 1 2 3 4Qualifikationsnachweise für die Tätigkeiten sind überprüft und dokumentiert. 1 2 3 4Körperliche Voraussetzungen der Beschäftigten zur Umsetzung der Arbeitsaufgabe sind überprüft und dokumentiert – zum Beispiel arbeitsmedizinische Vorsorge. 1 2 3 4Beschäftigungsbeschränkungen werden berücksichtigt – zum Beispiel Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz. 1 2 3 4Neue Beschäftigte, Aushilfen, Telearbeitskräfte und Zeitarbeitskräfte sind eingewiesen. 1 2 3 4 Es ist verantwortlich festgelegt, wer die nach dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk notwendigen Unterlagen dokumentiert. 1 2 3 4Es ist ermittelt, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zu erstellen sind. 1 2 3 4Es ist festgelegt, welche Dokumente und Formulare geführt werden. 1 2 3 4Es ist festgelegt, wie die Aktualisierung der Dokumente sichergestellt wird. 1 2 3 4 2. Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen
2.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Die Verantwortlichen für die Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind festgelegt. 1 2 3 4Die Beurteilungen der Arbeitsbedingungen wird durchgeführt und Maßnahmen werden festgelegt. 1 2 3 4Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen ist festlegt sowie die Zeitpunkte, bis wann sie umgesetzt sein müssen. 1 2 3 4Die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen ist festgelegt. 1 2 3 4Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird dokumentiert. 1 2 3 4 3.1 Planung der Arbeitsgestaltung
Es ist ein Konzept für die Raumnutzung erstellt und umgesetzt (Raumabmessungen, Anordnung der Arbeitsplätze, Flächennutzung, Barrierefreiheit, Verkehrswege, Raumklima, Beleuchtung, Lärm). 1 2 3 4Arbeitsabläufe zur Erledigung der Arbeitsaufgaben sind geplant und Verantwortlichkeiten festgelegt. 1 2 3 4Bei gegenseitigen Gefährdungen (eigene und fremde Beschäftigte) werden Arbeiten koordiniert. 1 2 3 4Bei Arbeiten in Betrieben der Kunden oder in anderen Betrieben sind die Arbeitsbedingungen vorab geklärt und die Schutzmaßnahmen sind vereinbart und veranlasst. 1 2 3 4 3.2 Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen
Es werden nur sicherheitstechnisch einwandfreie, geprüfte Arbeitsmittel, Einrichtungen und Persönliche Schutzausrüstungen angeschafft. 1 2 3 4Beim Einkauf von Arbeitsstoffen wird geprüft, ob weniger gefährliche Ersatzstoffe genutzt werden können. 1 2 3 4Beim Einsatz von Gefahrstoffen sind Sicherheitsdatenblätter vorhanden. Relevante Betriebsanweisungen sind erstellt. 1 2 3 4Es ist festgelegt, dass Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungserbringung ausgewählt werden. 1 2 3 4Es wird eine Liste innerbetrieblich genutzter Arbeitsmittel und Gefahrstoffe geführt. 1 2 3 4 4. Beschäftigte informieren und beteiligen
4.1 Information der Beschäftigten
Die Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) werden regelmäßig über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten informiert (unterwiesen). 1 2 3 4Die Unterweisungen werden dokumentiert. 1 2 3 4Den Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) sind alle Informationen zur Verfügung gestellt, die für die Erledigung ihrer Arbeitsaufgabe notwendig sind. 1 2 3 4Allen Beschäftigten ist das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk zugänglich. 1 2 3 4 Mit Führungskräften/ Projektverantwortlichen sind die Kommunikationswege vereinbart und festgelegt. 1 2 3 4Die Kommunikationswege bei Störungen, Mängeln und Unfällen sind festgelegt. 1 2 3 4 4.3 Beteiligung der Beschäftigten
Es ist festgelegt, wie Beschäftigte beteiligt werden. 1 2 3 4Es ist festgelegt, wie mit den Vorschlägen der Beschäftigten umgegangen wird. 1 2 3 4 4.4 Qualifizierung und Weiterbildung
Der notwendige Aus- und Fortbildungsbedarf ist ermittelt. Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden durchgeführt. 1 2 3 4Es ist ermittelt, ob für Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen besondere Qualifikationen notwendig sind. 1 2 3 4 5. Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen
5.1 Betreuung und Beratung
Es ist geklärt, welches Betreuungsmodell (Regelbetreuung, Unternehmermodell) im Unternehmen gilt (für sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung). 1 2 3 4Je nach Betreuungsmodell: - Unternehmer/in hat an den Ausbildungsmaßnahmen zum Unternehmermodell teilgenommen, die Informations- und Motivationsmaßnahmen durchgeführt und die anlassbezogene Betreuung vereinbart und/oder - externer Berater/externe Beraterin (Fachkraft für Arbeitssicherheit/Betriebsarzt/-ärztin) ist beauftragt/festgelegt und die Grundbetreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung sind festgelegt. 1 2 3 4Die notwendige arbeitsmedizinische Vorsorge wird durchgeführt. 1 2 3 4Die durchgeführten Maßnahmen sind dokumentiert. 1 2 3 4In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten: Sicherheitsbeauftragte sind bestellt und schriftlich beauftragt. 1 2 3 4In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten: Arbeitsschutzausschuss ist vorhanden. 1 2 3 4In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten: Es finden regelmäßig Besprechungen des Arbeitsschutzausschusses statt. 1 2 3 4In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten: Die Ergebnisse der Besprechung des Arbeitsschutzausschusses werden schriftlich festgehalten. 1 2 3 4 5.2 Erste Hilfe und Notfälle
Die Maßnahmen zur Ersten Hilfe sind organisiert und durchgeführt – zum Beispiel Ersthelfer/in, Kennzeichnungen, Dokumentation, Information der Beschäftigten. 1 2 3 4Die Maßnahmen zum Brandschutz sind organisiert und durchgeführt – zum Beispiel Feuerlöscheinrichtungen, Brandschutzhelfer, Rettungswege und Notausgänge, Kennzeichnungen, Information der Beschäftigten. 1 2 3 4Die Maßnahmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind organisiert und werden durchgeführt – zum Beispiel Ansprechpartner/in VBG, Unfall-, Berufskrankheiten-Anzeige, Dokumentation, Unfalluntersuchung. 1 2 3 4 6.1 Prüfung der Arbeitsmittel und Einrichtungen
Es ist festgelegt, welche Arbeitsmittel, elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Persönlichen Schutzausrüstungen, Brandschutzeinrichtungen oder anderen Einrichtungen zu überprüfen sind. 1 2 3 4Die Fristen für die Prüfungen sind festgelegt. 1 2 3 4Die befähigte Person für die Prüfung ist festgelegt. 1 2 3 4Die Prüfungen werden organisiert. 1 2 3 4Die Prüfungen werden dokumentiert. 1 2 3 4Die Prüfungen werden auf den geprüften Arbeitsmitteln – zum Beispiel durch eine Prüfplakette – dokumentiert (Prüfstatus – zum Beispiel Elektrogeräte, Leitern, …). 1 2 3 4 6.2 Wirksamkeitskontrolle und Verbesserung der beschlossenen Maßnahmen
Die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen erfolgt. 1 2 3 4Eine Bewertung und gegebenenfalls Verbesserung der Maßnahmen erfolgt. 1 2 3 4 7. Verbesserung des AMS vornehmen
Das Audit wird jährlich durchgeführt. 1 2 3 4AMS wird bewertet. 1 2 3 4Es ist eine Bewertung durch die Unternehmensführung erfolgt. 1 2 3 4 7.2 Kontinuierliche Verbesserung
Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen werden festgelegt. 1 2 3 4
Auditor/in:
Datum:
Teilnehmer/innen:
Bemerkungen:
Unterschrift Auditor/in:
______________________________________________________