Praxishilfen


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VBG Auditfrageliste
Handlungshilfe "Audit, Bewertung und Verbesserung des AMS"               Drucksymbol Druckversion
 
Audit
Bewertung und Verbesserung
Maßnahmen
des Prozessschrittes

Umsetzung | Bemerkungen
1=erfüllt, 2=geringe Abweichung
3=kritische Abweichung/nicht erfüllt
4=nicht zutreffend
Korrektur und Verbesserungs-
maßnahme
Verantwort-
lich
Termin
1. Führen und Organisieren
1.1 Unternehmensziele Sicherheit und Gesundheit
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind als Unternehmensziele schriftlich festgelegt.1
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Die Unternehmensziele sind bekannt.1
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Auf Grundlage der allgemeinen Unternehmensziele werden messbare Unterziele jährlich festgelegt.1
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Die Zielerreichung wird überprüft.1
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Die Beschäftigten merken, dass die Unternehmensführung Wert auf die Umsetzung der Unternehmensziele legt.1
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1.2 Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel
Verpflichtungen im Arbeitsschutz sind ermittelt.1
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Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz sind festgelegt (gegebenenfalls eine/n AMS-Beauftragte/n festlegen); Pflichtenübertragung ist erfolgt.1
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Alle Beteiligten sind über die Verteilung der Arbeitsaufgaben und Verantwortungen im Unternehmen informiert.1
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Beschäftigte sind zu sicherem und gesundem Arbeiten verpflichtet.1
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Spezielle Erlaubnisse sind festgelegt und erteilt – zum Beispiel bei Schweißarbeiten.1
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Die Mittel zur Umsetzung der Aufgaben sind festgelegt.1
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1.3 Personaleinsatz
Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeitsaufgaben sind festgelegt.1
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Beschäftigte (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) sind entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt.1
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Qualifikationsnachweise für die Tätigkeiten sind überprüft und dokumentiert.1
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Körperliche Voraussetzungen der Beschäftigten zur Umsetzung der Arbeitsaufgabe sind überprüft und dokumentiert – zum Beispiel arbeitsmedizinische Vorsorge.1
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Beschäftigungsbeschränkungen werden berücksichtigt – zum Beispiel Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz.1
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Neue Beschäftigte, Aushilfen, Telearbeitskräfte und Zeitarbeitskräfte sind eingewiesen.1
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1.4 Dokumentation
Es ist verantwortlich festgelegt, wer die nach dem staatlichen und berufsgenossen­schaftlichen Regelwerk notwendigen Unterlagen dokumentiert.1
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Es ist ermittelt, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zu erstellen sind.1
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Es ist festgelegt, welche Dokumente und Formulare geführt werden.1
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Es ist festgelegt, wie die Aktualisierung der Dokumente sichergestellt wird.1
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2. Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen
2.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Die Verantwortlichen für die Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind festgelegt.1
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Die Beurteilungen der Arbeitsbedingungen wird durchgeführt und Maßnahmen werden festgelegt.1
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Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen ist festlegt sowie die Zeitpunkte, bis wann sie umgesetzt sein müssen.1
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Die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen ist festgelegt.1
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Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird dokumentiert.1
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3. Planen und Beschaffen
3.1 Planung der Arbeitsgestaltung
Es ist ein Konzept für die Raumnutzung erstellt und umgesetzt (Raumabmessungen, Anordnung der Arbeitsplätze, Flächennutzung, Barrierefreiheit, Verkehrswege, Raumklima, Beleuchtung, Lärm).1
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Arbeitsabläufe zur Erledigung der Arbeitsaufgaben sind geplant und Verantwortlichkeiten festgelegt.1
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Bei gegenseitigen Gefährdungen (eigene und fremde Beschäftigte) werden Arbeiten koordiniert.1
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Bei Arbeiten in Betrieben der Kunden oder in anderen Betrieben sind die Arbeitsbedingungen vorab geklärt und die Schutzmaßnahmen sind vereinbart und veranlasst.1
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3.2 Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen
Es werden nur sicherheitstechnisch einwandfreie, geprüfte Arbeitsmittel, Einrichtungen und Persönliche Schutzausrüstungen angeschafft.1
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Beim Einkauf von Arbeitsstoffen wird geprüft, ob weniger gefährliche Ersatzstoffe genutzt werden können.1
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Beim Einsatz von Gefahrstoffen sind Sicherheitsdatenblätter vorhanden. Relevante Betriebsanweisungen sind erstellt.1
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Es ist festgelegt, dass Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungserbringung ausgewählt werden.1
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Es wird eine Liste innerbetrieblich genutzter Arbeitsmittel und Gefahrstoffe geführt.1
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4. Beschäftigte informieren und beteiligen
4.1 Information der Beschäftigten
Die Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) werden regelmäßig über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten informiert (unterwiesen).1
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Die Unterweisungen werden dokumentiert.1
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Den Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) sind alle Informationen zur Verfügung gestellt, die für die Erledigung ihrer Arbeitsaufgabe notwendig sind.1
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Allen Beschäftigten ist das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk zugänglich.1
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4.2 Kommunikationswege
Mit Führungskräften/
Projektverantwortlichen sind die Kommunikationswege vereinbart und festgelegt.
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Die Kommunikationswege bei Störungen, Mängeln und Unfällen sind festgelegt.1
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4.3 Beteiligung der Beschäftigten
Es ist festgelegt, wie Beschäftigte beteiligt werden.1
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Es ist festgelegt, wie mit den Vorschlägen der Beschäftigten umgegangen wird.1
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4.4 Qualifizierung und Weiterbildung
Der notwendige Aus- und Fortbildungsbedarf ist ermittelt. Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden durchgeführt.1
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Es ist ermittelt, ob für Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen besondere Qualifikationen notwendig sind.1
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5. Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen
5.1 Betreuung und Beratung
Es ist geklärt, welches Betreuungsmodell (Regelbetreuung, Unternehmermodell) im Unternehmen gilt (für sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung).1
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Je nach Betreuungsmodell:
- Unternehmer/in hat an den Ausbildungsmaßnahmen zum Unternehmermodell teilgenommen, die Informations- und Motivationsmaßnahmen durchgeführt und die anlassbezogene Betreuung vereinbart
und/oder
- externer Berater/externe Beraterin (Fachkraft für Arbeitssicherheit/Betriebsarzt/-ärztin) ist beauftragt/festgelegt und die Grundbetreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung sind festgelegt.
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Die notwendige arbeitsmedizinische Vorsorge wird durchgeführt.1
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Die durchgeführten Maßnahmen sind dokumentiert.1
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In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten: Sicherheitsbeauftragte sind bestellt und schriftlich beauftragt.1
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In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten: Arbeitsschutzausschuss ist vorhanden.1
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In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten: Es finden regelmäßig Besprechungen des Arbeitsschutzausschusses statt.1
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In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten: Die Ergebnisse der Besprechung des Arbeitsschutzausschusses werden schriftlich festgehalten.1
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5.2 Erste Hilfe und Notfälle
Die Maßnahmen zur Ersten Hilfe sind organisiert und durchgeführt – zum Beispiel Ersthelfer/in, Kennzeichnungen, Dokumentation, Information der Beschäftigten.1
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Die Maßnahmen zum Brandschutz sind organisiert und durchgeführt – zum Beispiel Feuerlöscheinrichtungen, Brandschutzhelfer, Rettungswege und Notausgänge, Kennzeichnungen, Information der Beschäftigten.1
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Die Maßnahmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind organisiert und werden durchgeführt – zum Beispiel Ansprechpartner/in VBG, Unfall-, Berufskrankheiten-Anzeige, Dokumentation, Unfalluntersuchung.1
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6. Prüfen und Verbessern
6.1 Prüfung der Arbeitsmittel und Einrichtungen
Es ist festgelegt, welche Arbeitsmittel, elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Persönlichen Schutzausrüstungen, Brandschutzeinrichtungen oder anderen Einrichtungen zu überprüfen sind.1
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Die Fristen für die Prüfungen sind festgelegt.1
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Die befähigte Person für die Prüfung ist festgelegt.1
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Die Prüfungen werden organisiert.1
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Die Prüfungen werden dokumentiert.1
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Die Prüfungen werden auf den geprüften Arbeitsmitteln – zum Beispiel durch eine Prüfplakette – dokumentiert (Prüfstatus – zum Beispiel Elektrogeräte, Leitern, …).1
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6.2 Wirksamkeitskontrolle und Verbesserung der beschlossenen Maßnahmen
Die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen erfolgt.1
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Eine Bewertung und gegebenenfalls Verbesserung der Maßnahmen erfolgt.1
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7. Verbesserung des AMS vornehmen
7.1 Bewertung des AMS
Das Audit wird jährlich durchgeführt.1
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AMS wird bewertet.1
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Es ist eine Bewertung durch die Unternehmensführung erfolgt.1
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7.2 Kontinuierliche Verbesserung
Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen werden festgelegt.1
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Auditor/in:
Datum:
Teilnehmer/innen:
Bemerkungen:


Unterschrift Auditor/in:


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